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Gratiszahnspange in Salzburg

Gratiszahnspange:
Klarheit von Anfang an

Die sogenannte Gratiszahnspange ist eine Leistung der österreichischen Sozialversicherung für Kinder und Jugendliche mit erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, wird anhand des internationalen IOTN-Index beurteilt. Dieser reicht von Stufe 1 bis 5.

Eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse im Rahmen der Gratiszahnspange ist bei IOTN-Stufe 4 oder 5 möglich. 

Check-up mit System: die IOTN-Einstufung

Bei der Erstberatung prüfen wir, ob eine entsprechende Fehlstellung vorliegt, und führen die notwendige Untersuchung zur IOTN-Einstufung durch.

Diese Untersuchung kostet 70 € und wird nur dann verrechnet, wenn im Anschluss keine weitere Behandlung in unserer Ordination erfolgt.

Bitte bringen Sie zur Erstberatung Ihre e-card, einen Lichtbildausweis und – sofern bereits vorhanden – Panoramaröntgenbilder mit. Diese dürfen auch älteren Datums sein.

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Der Weg zu deiner
Gratiszahnspange.

Erst die Freigabe, dann der Start

Wird bei der Untersuchung eine erhebliche Fehlstellung der Stufe 4 oder 5 festgestellt, muss die geplante Behandlung vor Beginn von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden. Erst nach erfolgter Bewilligung kann die Therapie starten.

Früh dran, viel gewonnen: Behandlung bei Kindern

Bei Kindern vor dem 10. Lebensjahr kann – sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind – eine interzeptive Behandlung nach § 153a ASVG sinnvoll sein. Ziel ist es, ungünstige Entwicklungen des Gebisses frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig zu beeinflussen. Je nach Aufwand liegen die Kosten für diese Behandlung in unserer Ordination zwischen 1.990 € und 2.590 €.

Fixe Zahnspange für Jugendliche

Bei Jugendlichen mit IOTN-Stufe 4 oder 5 erfolgt in der Regel die kieferorthopädische Hauptbehandlung mit fixer Zahnspange nach § 153a ASVG. Die Kosten dafür liegen – abhängig vom individuellen Behandlungsaufwand – zwischen 7.270 € und 9.570 € Die Abrechnung erfolgt in drei Teilrechnungen. Eine Ratenzahlung ist ebenfalls möglich.

Rückerstattung: Was die Kasse übernimmt

Die Höhe der Rückerstattung ist vom jeweiligen Versicherungsträger abhängig.

Für einen Behandlungsbeginn ab 2025 beträgt die Rückerstattung für die Hauptbehandlung nach derzeitiger Information:

ÖGK und Bauern: 3.669 €

BVAEB und SVS: 4.587 €

Die Tarife von Krankenfürsorgeanstalten und privaten Versicherungen können davon deutlich abweichen.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich direkt bei Ihrer Versicherung über die aktuell gültigen Rückerstattungstarife. Gerne unterstützen wir Sie im Rahmen der Behandlung mit den notwendigen Unterlagen für die Einreichung.

Ready für den ersten Termin?

Damit wir Sie bestmöglich beraten können, bringen Sie bitte Folgendes zur Erstberatung mit:

  • e-card
  • Lichtbildausweis
  • Panoramaröntgenbilder, sofern vorhanden – gerne auch älteren Datums